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Finanzielle Entlastung bei Zöliakie: Steuervorteile und Zuschüsse

Aktualisiert: 29. Mai 2023


Zöliakie ist eine chronische Erkrankung, bei der der Verzehr von glutenhaltigen Lebensmitteln zu Entzündungen im Dünndarm führen kann. Eine glutenfreie Ernährung ist daher unerlässlich, um Beschwerden zu vermeiden. Doch eine solche Ernährung kann auch zu einer finanziellen Mehrbelastung führen. Zum Glück gibt es jedoch Möglichkeiten, sich finanziell entlasten zu lassen.


Steuervorteile bei Zöliakie

In Deutschland können Personen mit einer diagnostizierten Zöliakie einen Grad der Behinderung (GdB) von 20 beantragen. Mit diesem GdB ist es möglich, bei der Steuererklärung einen Pauschbetrag von 384 Euro anzugeben. Dabei ist jedoch zu beachten, dass keine Aufsummierung der GdB stattfindet. Bei Vorhandensein von mehreren Krankheiten kann der GdB und damit der Pauschbetrag jedoch deutlich höher sein. Der Pauschalbetrag wird in der Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ eingetragen.


In der Anlage "Außergewöhnliche Belastungen" kannst du den Grad der Behinderung (GdB) in der Steuererklärung angeben, um den Pauschbetrag von 384 Euro geltend zu machen. Auf Seite 2 der Anlage unter "Angaben zu behinderten Personen" musst du den GdB eintragen. Bitte beachte, dass du den GdB nur dann angeben kannst, wenn dieser amtlich festgestellt wurde. Wenn du mehrere Erkrankungen hast, die einen höheren GdB rechtfertigen, musst du den höchsten GdB angeben und die anderen Erkrankungen im Freitextfeld erläutern. Es ist wichtig, alle relevanten Belege und Nachweise aufzubewahren, falls das Finanzamt diese anfordert.


Zuschüsse für Zöliakie-Betroffene

Personen, die Hartz-IV beziehen, erhalten in Deutschland einen Zuschuss von ca. 78 Euro für Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung nach § 21 SGB II. Allerdings können Personen, die ALG I beziehen oder einer regulären Arbeit nachgehen, diesen Zuschuss nicht in Anspruch nehmen. Im Jahr 2007 gab es hierzu ein Urteil.


Anspruch und Voraussetzungen für Mehrbedarf bei kostenaufwändiger Ernährung

Der Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung ist ein zusätzlicher Anspruch für Bezieher von Bürgergeld, wenn eine medizinisch notwendige Ernährungsumstellung aufgrund einer Erkrankung erforderlich ist. Die Höhe des Anspruchs variiert je nach tatsächlichen Kosten und der zugrundeliegenden Erkrankung, wobei Patienten zwischen 5% und 30% des Regelsatzes zusätzlich erhalten können. Der Anspruch kann rückwirkend gewährt werden, wenn der Beginn der Erkrankung durch ein ärztliches Attest bescheinigt wird. Eine ärztliche Bescheinigung muss die genaue Bezeichnung der Erkrankung, die Notwendigkeit bestimmter Nahrungsmittel, die notwendigen Nahrungsmittel und den zeitlichen Beginn der Erkrankung und der damit verbundenen notwendigen Nahrungsumstellung enthalten.


Fazit

Zöliakie-Betroffene müssen sich nicht allein mit den finanziellen Belastungen einer glutenfreien Ernährung herumschlagen. Es gibt Möglichkeiten, sich finanziell entlasten zu lassen, wie beispielsweise Steuervorteile und Zuschüsse. Wenn du betroffen bist, solltest du dich unbedingt über diese Möglichkeiten informieren und diese nutzen, um dich finanziell zu entlasten.


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